Am 14. September 2019 wurde europaweit die neue EU-Richtlinie PSD2 umgesetzt, die das Online-Banking für Sie sicherer macht.
Die Änderungen erleben Sie bei der Online-Verwaltung ihrer Sparkassen-Konten auf unserer Internetseite, in der App „Sparkasse“ und anderen Banking-Apps oder in einer Finanz-Software.
Apps und Software müssen auf dem neusten Stand sein! Andernfalls können Sie damit das Online-Banking nicht mehr nutzen.
Klicken Sie auf Ihr TAN-Verfahren und erfahren Sie, was Sie tun müssen.
Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie/ PSD2) bei folgenden Anlässen zusätzlich eine TAN abgefragt:
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönliche Nutzung des Online-Bankings aus.
Damit Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, prüfen Sie bitte im Online-Banking, ob Ihre pushTAN-Verbindung im Status „freigeschaltet“ ist, Sie Zugriff auf die pushTAN-App auf Ihrem Smartphone haben und diese nutzen können.
Falls nicht, fordern Sie einen neuen Registrierungsbrief an und installieren Sie ggf. die pushTAN-App neu.
Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie/ PSD2) bei folgenden Anlässen zusätzlich eine TAN abgefragt:
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönliche Nutzung des Online-Bankings aus. Damit Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, prüfen Sie bitte, ob eine gültige Karte zugeorndet ist. Falls nicht, ordnen Sie sich die gewünschte Karte zu.
Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie/ PSD2) bei folgenden Anlässen zusätzlich eine TAN abgefragt:
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönliche Nutzung des Online-Bankings aus.
Damit Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, prüfen Sie bitte, ob die hinterlegte Handynummer Ihrer derzeit gültigen Handynummer entspricht. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, um eine neue Handynummer registrieren zu lassen.
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