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Überblick

Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld

Am 15. Juni 1999 beschloss der damalige Verwaltungsrat der Kreissparkasse Eichsfeld die Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld zu gründen. Diese Stiftung wurde am 21. Oktober 1999 durch das Thüringer Innenministerium genehmigt. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.  

Aktuelles Stiftungsvermögen (Stand 01.01.2025):

4.000.000 Euro

Gremien

Stiftungsvorstand

Vorsitzender Steffen-Peter Horn
1. Stellvertreter Frank Sondermann
Mitglied Gerd Reinhardt

Stiftungsrat

Vorsitzende Landrätin Dr. Marion Frant
Stellvertreter Torsten Reschwamm
Mitglieder Dr. Karl-Heinz Wittkowski
Jörg Weber
Dr. Werner Henning
Förderleitlinien

Förderleitlinien

Stiftungszweck und Förderkriterien

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Kunst, Kultur, Denkmalpflege, Wissenschaft und Forschung sowie mildtätiger Zwecke im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Eichsfeld.

Bei Vorhandensein zusätzlichen Stiftungskapitals (z. B. durch Zustiftungen) kann die Förderung der nachträglich aufgenommenen Zwecke, die durch das Thüringer Innenministerium am 10.12.2012 genehmigt wurden, erfolgen:

  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • die Förderung des Sports.

Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke durch:

- eigene Maßnahmen, insbesondere dadurch, dass sie:

  • auf den Gebieten von Literatur, Theater, Musik und der bildenden und darstellenden Künste als Trägerin von Veranstaltungen und als Auftraggeberin oder Herausgeberin von Veröffentlichungen auftritt, Kunstpreise stiftet, Stipendien vergibt sowie die Finanzierung von Leihgaben insbesondere an Museen, Bibliotheken und Archive gewährt,
  • auf den Gebieten von Wissenschaft und Forschung Aufträge zu Forschungsvorgaben und wissenschaftlichen Arbeiten vergibt,
  • auf den Gebieten der Denkmalpflege zur Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmälern beiträgt,
  • im Sinne des § 53 der Abgabenordnung bedürftige Personen durch direkte Zuwendungen unterstützt,
  • Leistungsschauen und Bildungsprojekte sowie Schulen und Kindergärten fördert,
  • Jubiläen und Heimatliteratur fördert,
  • den Jugend- und Breitensport, den Behindertensport sowie besondere sportliche Veranstaltungen fördert.

- durch die Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften,

- durch die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.

Bei der Entscheidung über Fördermaßnahmen werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Die Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld fördert in sich abgeschlossene Projekte mit regionaler Bedeutung.
  • Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund der Verfassung der Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung zu.
  • Die Unterstützung von laufenden Personal- und Sachkosten des Antragstellers sowie von Bauunterhaltungskosten, die nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Förderzweck zugute kommen, ist nicht möglich.
  • Dem Gewährträger der Kreissparkasse Eichsfeld als Stifterin und den ihm nahestehenden Personen dürfen keine Finanz- und Sachmittel überlassen oder zugewendet werden. Dies gilt nicht für Leihgaben von Kunstwerken an Museen oder Einrichtungen des Gewährträgers oder diesem nahestehenden Personen anlässlich zeitlich befristeter Ausstellungen, wenn diese ausschließlich dem Stiftungszweck gemäß § 2 der Verfassung dienen.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von den Antragstellern grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erbracht wird.
  • Eine Förderung von bereits abgeschlossenen oder weit vorangeschrittenen Projekten ist nicht möglich.
Antragstellung

Förderantrag stellen

Der Stiftungsrat entscheidet zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) u. a. über vorliegende Anträge. Die Förderanträge müssen daher bis 30. April bzw. 31. Oktober eines jeden Jahres dem Stiftungsvorstand vorliegen.

Sie sind per Mail zu richten an: stiftung@kreissparkasse-eichsfeld.de

Dem Förderantrag sind die aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Steuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes) und ggf. ergänzende Unterlagen (Konzepte, Kostenvoranschläge, Gutachten, ein Nachweis, dass ein Denkmal in der Denkmalliste geführt ist, etc.) beizufügen.

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

Ihre Ansprechpartnerin

Sibylle Hildebrandt

Telefon: 036074 91-1435
Fax: 036074 91-994803
E-Mail: sibylle.hildebrandt@kreissparkasse-eichsfeld.de

Förderungen

Förderungen der Stiftung

Lesung und musikalische Darbietung mit Christian Steyer

Die Resonanz auf die musikalische Lesung mit Christian Steyer am 12. Juni 2024 in der Sparkassenfiliale in Heilbad Heiligenstadt war überwältigend: Das Platzkontingent war vollständig ausgeschöpft und die Gäste genossen einen Abend voller Heiterkeit und Literatur. Die Veranstaltung, die von der Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld organisiert wurde, bot den Gästen einige Stunden voller Humor, Tiefsinn und persönlicher Begegnungen.

Moderne Umgangsformen sind in - Ich benehme mich richtig.

10-jähriges Jubiläum dieser Seminarreihe der Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld

Bereits zum 10. Mal konnte die Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld mit dem Projekt "Moderne Umgangsformen sind in - Ich benehme mich richtig." Schüler der 9. Klassen in den Regelschulen und 11. Klassen in den Gymnasien des Landkreises Eichsfeld für die Bewerbungsphase stärken.

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