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Online-Zugang nur noch mit TAN

Ab 12. Dezember 2019

Online-Zugang nur noch mit TAN

Ab 12. Dezember 2019

Details

Ab 12. Dezember 2019 Ihren Online-Zugang mit TAN bestätigen

Update für Ihr Online-Banking

Am 14. September 2019 wurde europaweit die neue EU-Richtlinie PSD2 umgesetzt, die das Online-Banking für Sie sicherer macht.

Die Änderungen erleben Sie bei der Online-Verwaltung ihrer Sparkassen-Konten auf unserer Internetseite, in der App „Sparkasse“ und anderen Banking-Apps oder in einer Finanz-Software.

Apps und Software müssen auf dem neusten Stand sein! Andernfalls können Sie damit das Online-Banking nicht mehr nutzen.

Das ändert sich für Sie beim Online-Banking

  • Ab 12. Dezember 2019 und dann alle 90 Tage müssen Sie Ihre Anmeldung im Online-Banking mit einer TAN bestätigen.
  • 14 Tage vorher erhalten Sie im Finanzstatus und auf der Startseite in der Sparkassen-App einen Hinweis auf die bevorstehende TAN-Eingabe.
  • So können Sie bereits vorab die erforderliche TAN eingeben.
Vorbereitung

Sind Sie vorbereitet?

Sie können TANs eingeben?

  • Gut, dann sind Sie bestens vorbereitet und müssen nichts weiter tun.

Sie können keine TANs eingeben?

Klicken Sie auf Ihr TAN-Verfahren und erfahren Sie, was Sie tun müssen.

Wählen Sie hier Ihr bisher genutztes TAN-Verfahren aus

pushTAN

Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer  gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie/ PSD2) bei folgenden Anlässen zusätzlich eine TAN abgefragt:

  • Anmeldung im Online-Banking: Alle 90 Tage melden Sie sich zusätzlich mit einer TAN an.
  • Abfrage von Umsatzdaten: Umsätze, die älter als 90 Tage sind, werden Ihnen erst nach Eingabe einer TAN angezeigt.

Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönliche Nutzung des Online-Bankings aus.

Damit Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, prüfen Sie bitte im Online-Banking, ob Ihre pushTAN-Verbindung im Status „freigeschaltet“ ist, Sie Zugriff auf die pushTAN-App auf Ihrem Smartphone haben und diese nutzen können.
Falls nicht, fordern Sie einen neuen Registrierungsbrief an und installieren Sie ggf. die pushTAN-App neu.

chipTAN

Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie/ PSD2) bei folgenden Anlässen zusätzlich eine TAN abgefragt:

  • Anmeldung im Online-Banking: Alle 90 Tage melden Sie sich zusätzlich mit einer TAN an.
  • Abfrage von Umsatzdaten: Umsätze, die älter als 90 Tage sind, werden Ihnen erst nach Eingabe einer TAN angezeigt.  

Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönliche Nutzung des Online-Bankings aus. Damit Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, prüfen Sie bitte, ob eine gültige Karte zugeorndet ist. Falls nicht, ordnen Sie sich die gewünschte Karte zu.

smsTAN

Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie/ PSD2) bei folgenden Anlässen zusätzlich eine TAN abgefragt:

  • Anmeldung im Online-Banking: Alle 90 Tage melden Sie sich zusätzlich mit einer TAN an.
  • Abfrage von Umsatzdaten: Umsätze, die älter als 90 Tage sind, werden Ihnen erst nach Eingabe einer TAN angezeigt.

Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönliche Nutzung des Online-Bankings aus.

Damit Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind, prüfen Sie bitte, ob die hinterlegte Handynummer Ihrer derzeit gültigen Handynummer entspricht. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, um eine neue Handynummer registrieren zu lassen.

Alternativ können Sie online auf ein anderes TAN-Verfahren wechseln.

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